Lage: Zweckverbandsgebiet – nordöstlich der B67, zwischen dem Gocher Grenzweg und dem Gewerbegebiet Goch-Süd, (siehe Skizze)
Der Planentwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch, bisherige Darstellung: „Fläche für die Landwirtschaft“, „Grünfläche“ und „Straßenverkehrsfläche“ künftige Darstellung: „Sonstiges Sondergebiet (SO) Großflächiger Einzelhandel – Möbelfachmarkt/Möbelhaus“ und „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ wird mit der Begründung vom 12.11.2020 und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.01.2021 bis einschließlich 02.03.2021 während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch, im Rathaus der Stadt Goch, bei der dortigen Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Markt 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.29, öffentlich ausgelegt.
Die Offenlage erfolgt im Rathaus der Stadt Goch zum einen als Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch sowie als beteiligte Verbandskommune. Ferner können die offengelegten Unterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Weeze, Cyriakusplatz 13-14, Zimmer 25, 47652 Weeze als beteiligte Verbandskommune eingesehen werden.
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Zugang zu den Rathäusern in dieser Zeit möglicherweise weiterhin eingeschränkt. Alle Interessierten können dennoch die Planunterlagen in den Rathäusern ansehen, Auskünfte erhalten und Stellungnahmen abgeben. Aus Infektionsschutzgründen sind dabei folgende Maßgaben zu beachten:
Eine vorherige Besuchsanmeldung ist erforderlich. (telefonisch 02823/320-235 oder 02823/320-211, per Mail an malte.lether@goch.de oder kristin.koesters@goch.de).
Der Planentwurf und die Begründung mit dem Umweltbericht können ab dem 19.01.2021 auch über das Internet www.gewerbepark-weeze-goch.de/beteiligungen eingesehen werden.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
Schutzgut | Quelle der Umweltinformation | Art der Umweltinformation |
---|---|---|
Mensch | Umweltbericht zur 104. Änderung Flächennutzungsplan / zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand November 2020) | Informationen zu Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion, zu Gesundheit und Wohlbefinden, zu Geräuschimmissionen, zu Luftschadstoff-Emissionen |
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020) | Informationen zum Landschafts- und Ortsbild, Erholung | |
Begründung zur 104. Änderung Flächennutzungsplan / zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand November 2020) | Informationen zum Immissionsschutz, zu Verkehrsbelangen, zusammengefasste Wiedergabe der Ergebnisse des Umweltberichts | |
Verkehrsgutachten für den Gewerbepark Weeze-Goch (2017, 2018, 2020) | Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes | |
Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit der AS Goch an die A 57 (Stand Oktober 2020) | Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle Goch an die A57 | |
Geräuschimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020) | Beschreibung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Planvorhabens auf Wohnnutzungen im erweiterten Umgebungsbereich | |
Stellungnahme Kreis Kleve vom 14.11.2018 | Informationen über mögliche Einwirkungen von Windenergieanlagen auf das Plangebiet | |
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von Möbelhäusern in der Stadt Goch (2018, 2019) | Bewertung der Auswirkungen der Ansiedlung von Möbelhäusern im Hinblick auf mögliche Umverteilungen bestehender Märkte und raumordnerischer Belange | |
Tiere | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zu den Lebensstätten und Lebensräumen sowie zur Biotopfunktion und zu Vermeidungsmaßnahmen |
Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (Stand März 2018) | Informationen zu planungsrelevanten Tierarten und zum allgemeinen Artenschutz, Benennung von Vermeidungsmaßnahmen | |
Bericht zur fledermauskundlichen Untersuchung (Stand August 2017) | Informationen zu Fledermausvorkommen, Auswirkungen der Planung und Benennung von Vermeidungsmaßnahmen | |
Stellungnahme Kreis Kleve vom 14.11.2018 | Nebenbestimmungen zur Artenschutzprüfung | |
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020) | Maßnahmenkonzeption zur Vermeidung negativer Folgen für Tiere unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Artenschutzfachbeitrag | |
Pflanzen | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zum Bestand und zur Biotopfunktion, zur biologischen Vielfalt, zur Biotopvernetzungsfunktion |
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020) | Informationen zum Bestand, zum Eingriff, zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung | |
Berechnung der verkehrsbedingten Stickstoffemissionen (Stand Februar 2020) | Informationen über Stickstoff-Emissionen und daraus resultierendem Einwirkbereich | |
Stellungnahme der Gemeente Bergen vom 08.08.2019 | Hinweis auf mögliche Auswirkungen auf FFH-Gebiete in den Niederlanden Infolge Stickstoffeintrag | |
Stellungnahme Kreis Kleve vom 14.11.2018 | Hinweis auf erforderliche Änderung des Landschaftsplans und Kompensation von Baumfällungen | |
Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 9 (Stand 2004) | Vorgaben zu Schutzgebieten und Maßnahmen | |
Boden / Fläche | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zum vorhandenen Boden, zum Flächenverbrauch, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung |
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020) | Informationen zum Bestand, zum Eingriff, zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung | |
Baugrundgutachten (Stand Dezember 2017 | Informationen zu Boden- und Wasserverhältnissen und zur Versickerung des Niederschlagswassers | |
Webbasierte Bodenkarte BK 50, 1:50.000, RPD Beikarten (Stand 2018) | Schutz des Bodens, Hinweise zu Bodeneigenschaften | |
Wasser | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zum Grundwasserdargebot / Grundwasserneubildung, zur Grundwasserschutzfunktion, Versickerung des Niederschlagswassers |
Webbasierte Bodenkarte BK 50, 1:50.000 | Hinweise zu Bodeneigenschaften und den Ressourcen Wasser | |
Luft und Klima | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zur Vorbelastung, Auswirkungen der Planung, Maßnahmen zur Wärmeregulationsfunktion und zur Luftreinigungsfunktion |
LANUV Online-Emissionskataster Luft NRW (online-Datenabfrage) | Hinweise zu den lufthygienischen Gegebenheiten | |
Kultur- und Sachgüter | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zu vorhandenen Kultur- und Sachgütern, Kulturlandschaften |
Abschlussbericht zur archäologische Prospektion (Stand Januar 2018) | Informationen zur bodenarchäologischen Situation | |
Stellungnahme des LVR, Dez. Kultur und Landschaftliche Kulturpflege vom 09.112018 | Hinweise zur Betrachtung von Kulturgütern in Planungsvorhaben. | |
KuLaDig des LVR (online-Datenabfrage) | Hinweise zu historischen Kulturlandschaften und zum landschaftlichen Kulturerbe | |
Landschafts-/ Ortsbild | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zum Landschafts- und Ortsbild, Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung |
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020) | Informationen zum Landschafts- und Ortsbild | |
Fläche | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zum Flächenverbrauch und zu Lage und Nutzung der Fläche |
RPD | Ziele übergeordneter Fachplanungen | |
Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern | Umweltbericht (Stand November 2020) | Informationen zur Wechselwirkung bei der Betrachtung der Schutzgüter, Eingriffsbewertung
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Diese Unterlagen können während der Offenlage bei der oben genannten Dienststelle eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können schriftlich eingereicht, bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Weeze-Goch zur Niederschrift erklärt, über die obenstehende Internetadresse und per Mail an info@gewerbepark-weeze-goch.de abgegeben werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch als Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Goch, den 05.01.2021
Der Verbandsvorsteher
Knickrehm