Bekantmachung des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch

Datum

Lage: Zweckverbandsgebiet – nordöstlich der B67, zwischen dem Gocher Grenzweg und dem Gewerbegebiet Goch-Süd, (siehe Skizze)

Grafische Darstellung zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch (Rechte: Zweckverband Gewerbepark Weeze – Goch)
Grafische Darstellung zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch (Rechte: Zweckverband Gewerbepark Weeze – Goch)

Der Planentwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch, bisherige Darstellung: „Fläche für die Landwirtschaft“, „Grünfläche“ und „Straßenverkehrsfläche“ künftige Darstellung: „Sonstiges Sondergebiet (SO) Großflächiger Einzelhandel – Möbelfachmarkt/Möbelhaus“ und „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ wird mit der Begründung vom 12.11.2020 und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.01.2021 bis einschließlich 02.03.2021 während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch, im Rathaus der Stadt Goch, bei der dortigen Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Markt 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.29, öffentlich ausgelegt.

Die Offenlage erfolgt im Rathaus der Stadt Goch zum einen als Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch sowie als beteiligte Verbandskommune. Ferner können die offengelegten Unterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Weeze, Cyriakusplatz 13-14, Zimmer 25, 47652 Weeze als beteiligte Verbandskommune eingesehen werden.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Zugang zu den Rathäusern in dieser Zeit möglicherweise weiterhin eingeschränkt. Alle Interessierten können dennoch die Planunterlagen in den Rathäusern ansehen, Auskünfte erhalten und Stellungnahmen abgeben. Aus Infektionsschutzgründen sind dabei folgende Maßgaben zu beachten:

Eine vorherige Besuchsanmeldung ist erforderlich. (telefonisch 02823/320-235 oder 02823/320-211, per Mail an malte.lether@goch.de oder kristin.koesters@goch.de).

Der Planentwurf und die Begründung mit dem Umweltbericht können ab dem 19.01.2021 auch über das Internet www.gewerbepark-weeze-goch.de/beteiligungen eingesehen werden.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

SchutzgutQuelle der UmweltinformationArt der Umweltinformation
Mensch

Umweltbericht zur 104. Änderung Flächennutzungsplan / zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand November 2020)

Informationen zu Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion, zu Gesundheit und Wohlbefinden, zu Geräuschimmissionen, zu Luftschadstoff-Emissionen

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand Oktober 2020)

Informationen zum Landschafts- und Ortsbild, Erholung

Begründung zur 104. Änderung Flächennutzungsplan / zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand November 2020)

Informationen zum Immissionsschutz,  zu Verkehrsbelangen, zusammengefasste Wiedergabe der Ergebnisse des Umweltberichts

Verkehrsgutachten für den Gewerbepark Weeze-Goch

(2017, 2018, 2020)

Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf

die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes

Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit der AS Goch an die A 57

(Stand Oktober 2020)

Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf

die Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle Goch an die A57

Geräuschimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand Oktober 2020)

Beschreibung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Planvorhabens auf Wohnnutzungen im erweiterten Umgebungsbereich
Stellungnahme Kreis Kleve vom 14.11.2018Informationen über mögliche Einwirkungen von Windenergieanlagen auf das Plangebiet
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von Möbelhäusern in der Stadt Goch (2018, 2019)Bewertung der Auswirkungen der Ansiedlung von Möbelhäusern im Hinblick auf mögliche Umverteilungen bestehender Märkte und raumordnerischer Belange
Tiere

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zu den Lebensstätten und Lebensräumen sowie zur Biotopfunktion und zu Vermeidungsmaßnahmen

Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung

(Stand März 2018)

Informationen zu planungsrelevanten Tierarten und zum allgemeinen Artenschutz, Benennung von Vermeidungsmaßnahmen

Bericht zur fledermauskundlichen Untersuchung

(Stand August 2017)

Informationen zu Fledermausvorkommen, Auswirkungen der Planung und Benennung von Vermeidungsmaßnahmen
Stellungnahme Kreis Kleve vom 14.11.2018

Nebenbestimmungen zur

Artenschutzprüfung

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2 (Stand Oktober 2020)Maßnahmenkonzeption zur Vermeidung negativer Folgen für Tiere unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Artenschutzfachbeitrag
Pflanzen

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zum Bestand und zur Biotopfunktion, zur biologischen Vielfalt, zur Biotopvernetzungsfunktion

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand Oktober 2020)

Informationen zum Bestand, zum Eingriff, zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

Berechnung der verkehrsbedingten Stickstoffemissionen

(Stand Februar 2020)

Informationen über Stickstoff-Emissionen und daraus resultierendem Einwirkbereich
Stellungnahme der Gemeente Bergen vom 08.08.2019

Hinweis auf mögliche Auswirkungen auf FFH-Gebiete in den Niederlanden

Infolge Stickstoffeintrag

Stellungnahme Kreis Kleve vom 14.11.2018Hinweis auf erforderliche Änderung des Landschaftsplans und Kompensation von Baumfällungen

Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 9

(Stand 2004)

Vorgaben zu Schutzgebieten und Maßnahmen
Boden / Fläche

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zum vorhandenen Boden, zum Flächenverbrauch, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand Oktober 2020)

Informationen zum Bestand, zum Eingriff, zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

Baugrundgutachten

(Stand Dezember 2017

Informationen zu Boden- und Wasserverhältnissen und zur Versickerung des Niederschlagswassers
Webbasierte Bodenkarte BK 50, 1:50.000, RPD Beikarten (Stand 2018)Schutz des Bodens, Hinweise zu Bodeneigenschaften
Wasser

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zum Grundwasserdargebot / Grundwasserneubildung, zur Grundwasserschutzfunktion, Versickerung des Niederschlagswassers
Webbasierte Bodenkarte BK 50, 1:50.000Hinweise zu Bodeneigenschaften und den Ressourcen Wasser
Luft und Klima

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zur Vorbelastung, Auswirkungen der Planung, Maßnahmen zur Wärmeregulationsfunktion und  zur Luftreinigungsfunktion
LANUV Online-Emissionskataster Luft NRW (online-Datenabfrage)Hinweise zu den lufthygienischen Gegebenheiten
Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zu vorhandenen Kultur- und Sachgütern, Kulturlandschaften
Abschlussbericht zur archäologische Prospektion (Stand Januar 2018)Informationen zur bodenarchäologischen Situation
Stellungnahme des LVR, Dez. Kultur und Landschaftliche Kulturpflege vom 09.112018Hinweise zur Betrachtung von Kulturgütern in Planungsvorhaben.

KuLaDig des LVR

(online-Datenabfrage)

Hinweise zu historischen Kulturlandschaften und zum landschaftlichen Kulturerbe
Landschafts-/
Ortsbild

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zum Landschafts- und Ortsbild, Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2

(Stand Oktober 2020)

Informationen zum Landschafts- und Ortsbild
Fläche

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zum Flächenverbrauch und zu Lage und Nutzung der Fläche
RPDZiele übergeordneter Fachplanungen
Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Umweltbericht

(Stand November 2020)

Informationen zur Wechselwirkung bei der Betrachtung der Schutzgüter, Eingriffsbewertung

 

 

 

 

Diese Unterlagen können während der Offenlage bei der oben genannten Dienststelle eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können schriftlich eingereicht, bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Weeze-Goch zur Niederschrift erklärt, über die obenstehende Internetadresse und per Mail an info@gewerbepark-weeze-goch.de abgegeben werden.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch als Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Goch, den  05.01.2021
Der Verbandsvorsteher
Knickrehm