Lage: Goch/Weeze, südlich der L77, südöstlich des Gewerbegebietes Goch-Süd, nördlich der Autobahn A57, beidseits der Ortsgrenze, bzw. des Gocher Grenzweg
Nach dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Weeze – Goch Wellpappenproduktionsbetrieb im Gewerbepark Weeze – Goch“ sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen auch planextern durchzuführen. Es handelt sich um die im folgenden Übersichtsplan dargestellte Maßnahmenfläche auf dem Grundstück Gemarkung: Weeze, Flur: 18, Flurstück: 19.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 “Gewerbepark Weeze – Goch Wellpappenproduktionsbetrieb im Gewerbepark Weeze – Goch” einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 01.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 im Internet unter www.gewerbepark-weeze-goch.de/beteiligungen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch im Rathaus der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Ferner können die im Internet veröffentlichten Unterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Weeze, Cyriakusplatz 13, 47652 Weeze, Fachbereich 6, Zimmer 22, während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.gewerbepark-weeze-goch.de/beteiligungen möglich.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei dem Zweckverband Gewerbepark Weeze – Goch (Geschäftsstelle: Markt 2, 47574 Goch) abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Zweckverband Gewerbepark Weeze – Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit (Immissionen), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (insbes. Auswirkungen auf den Lebensraum und biologische Vielfalt), Boden und Fläche (Flächeninanspruchnahme, Bodenversiegelung, Verlust von Böden), Wasser (Grundwasser, Hochwasser- und Überflutungsschutz) Klima und Luft (klimatische Situation und Schadstoffimmissionen), Landschaft (Veränderungen des Landschaftsbildes), Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Bodenarchäologie) sowie sonstige Umweltbelange.
- Schalltechnische Untersuchung: es werden Aussagen zu den Geräuschimmissionen unter Berücksichtigung der Umgebungsnutzung und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen getroffen.
- Schornsteinhöhengutachten: es werden Aussagen zu den sich aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerks ergebenden Stickstoffdioxidbelastungen und deren räumliche Ausbreitung in einer Immissionsprognose getroffen.
- Immissionsprognose Stickstoff- und Säuredeposition: es werden Aussagen zur Ausbreitung der Immissionen und zu den Auswirkungen auf FFH-Gebiete getroffen.
- Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung: es werden Aussagen zum Vorkommen und der Betroffenheit planungsrelevanter Arten im Plangebiet und dem Wirkraum getroffen. Für die Arten Feldlerche und Rebhuhn werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt; für andere Arten erfolgt die Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen.
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Festlegung der Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sowie der Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft einschl. der erforderlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
- Baugrundgutachten mit Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und den Grundwasserverhältnissen.
- Hydrogeologisches Gutachten mit Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und Empfehlungen zur Anlage von Versickerungsanlagen.
- Bodenarchäologische Prospektion mit Aussagen zu archäologischen Befunden.
- Verkehrsgutachten zur Überprüfung relevanter Knotenpunkte zur Sicherstellung eines geordneten Verkehrsflusses.
- Stellungnahme des Kreises Kleve mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz, zum Naturschutz, zum Bodenschutz sowie zum Geräuschimmissionsschutz.
- Stellungnahme der Provinz Limburg (NL) mit Hinweisen und Anregungen zum Immissionsschutz und niederländischen Natura-2000-Gebieten.
Goch, 22.11.2023
Der Verbandsvorsteher
gez. Knickrehm