A) Öffentliche Sitzung | |
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1. | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 sowie Entlastung des Verbandsvorstehers |
2. | Vergabe von Prüfungsleistungen |
3. | Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 |
4. | 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze und 122. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch Lage: Zweckverbandsgebiet – Teilbereich Hier: – Aufstellungsbeschluss – Beschluss zur Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte |
5. | Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbepark Weeze-Goch Hier: – Aufstellungsbeschluss – Beschluss zur Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte |
6. | Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbepark Weeze- Goch Hier: – Aufstellungsbeschluss – Beschluss zur Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte |
7. | Mitteilungen |
8. | Schriftliche Anfragen gemäß § 16 GeschO |
B) Nichtöffentliche Sitzung | |
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9. | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.08.2021 über die Vergabe von Straßen- und Kanalbauarbeiten |
10. | Grundstücksangelegenheit Ankauf von Grundstücksflächen |
11. | Grundstücksangelegenheit Ankauf von landwirtschaftlichen Grundstücksflächen |
12. | Mitteilungen |
13. | Schriftliche Anfragen gemäß § 16 GeschO |
Georg Koenen
(Vorsitzender der Verbandsversammlung)
Hinweis
Alle Personen, die an der Sitzung als Zuschauer teilnehmen möchten, müssen sich vorab, ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 02823 / 320-966 (Rathaus, Telefonzentrale) anmelden. Die zur Verfügung stehenden Zuschauerplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung.
Insbesondere ist hier die gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaSchVO gültige grundsätzliche Maskenpflicht während der gesamten Sitzung (mindestens medizinische Maske) zu beachten.
Weiter ist die sogenannte 3G-Regelung zu beachten:
Zur Teilnahme an einer jeden Sitzung kommunaler Gremien müssen alle Anwesenden ihre bereits bestehende Immunisierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder eine Testung (in Form eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests) nachweisen. Dieses wird am Eingang zum Sitzungsort entsprechend kontrolliert. Personen, die nicht einen der genannten Nachweise führen, sind von der Sitzung auszuschließen.
Eine Änderung der oben angegebenen Maßnahmen bleibt je nach Infektionslage vorbehalten.