A) Öffentliche Sitzung | |
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1. | Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 |
2. | 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbepark Weeze-Goch Hier: – Aufstellungsbeschluss – Beschluss zur Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte |
3. | Mitteilungen |
4. | Schriftliche Anfragen |
B) Nichtöffentliche Sitzung | |
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5. | Verkauf eines Gewerbegrundstücks |
6. | Ankauf von Grundstücken |
6. | Mitteilungen |
7. | Schriftliche Anfragen |
gez. Georg Koenen
(Vorsitzender der Verbandsversammlung)
Hinweis
Da unter Berücksichtigung der Einhaltung der Mindestabstände nur eine geringere Anzahl an Zuschauerplätzen zur Verfügung steht, ist es zur Steuerung des möglichen Zugangs zwingend erforderlich, dass sich alle Personen, die an der Sitzung als Zuschauer teilnehmen wollen, ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 02823 / 320-966 (Rathaus der Stadt Goch, Telefonzentrale) anmelden. Die zur Verfügung stehenden Zuschauerplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Am Tage der Sitzung werden alle Zuschauer zum Zwecke der Verfolgung möglicher Infektionsketten registriert.
Alle Anwesenden (Mitglieder der Verbandsversammlung, Zuschauer und Angehörige der Verwaltung) haben beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes sowie während der gesamten Sitzung eine FFP2- oder KN95-nflund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Im Hinblick auf den allgemeinen Infektionsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in Bezug auf alle Personen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei werden die allgemeinen Präventionsmaßnahmen, z. B., Einhaltung der Mindestabstände, gute Durchlüftung und Desinfektionsmöglichkeiten eingehalten. Infizierte Personen, solche mit Krankheitssymptomen oder solche, die Quarantänebestimmungen unterliegen, haben der Sitzung (auch als Zuschauer) fernzubleiben. Die Einhaltung der üblichen Hygienestandards (z. B. gründliches Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Einhalten der Hust- und Niesetikette) wird erbeten.
Eine Aufhebung bzw. Lockerung der o. a. Maßnahmen bleibt je nach Infektionslage vorbehalten.